Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) bilden die einzige Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen EuropaTrad (im Folgenden als „EuropaTrad “ bezeichnet), das auf Übersetzungen und Dolmetschen für Unternehmen spezialisiert ist, und jedem Geschäftskunden (im Folgenden als „Kunde(n)“ bezeichnet).
Die vorliegenden AGB regeln alle Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen, die EuropaTrad für Kunden erbringt (im Folgenden gemeinsam als „Dienstleistung(en)“ bezeichnet).

Mit der Beauftragung einer Dienstleistung verpflichtet sich der Kunde dazu, diese AGB vollständig und vorbehaltlos einzuhalten, und der Kunde verpflichtet sich ferner, dafür zu sorgen, dass alle seine Angestellten und/oder Mitarbeiter, die an einer der Dienstleistungen teilnehmen, diese AGB einhalten.
Die vorliegenden AGB haben Vorrang vor allen nicht ausdrücklich von EuropaTrad akzeptierten Bedingungen und insbesondere vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.

Wenn der Kunde einen Rahmenvertrag mit EuropaTrad unterzeichnet, hat der Rahmenvertrag Vorrang, falls es widersprüchliche Klauseln zwischen den vorliegenden AGB und dem Rahmenvertrag gibt.

I. ÜBERSETZUNGSLEISTUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Unter Übersetzungsleistungen sind sämtliche Übersetzungen von vom Kunden an EuropaTrad gelieferten Dokumenten, Dateien oder digitalen Inhalten in eine der von EuropaTrad praktizierten Sprachen zu verstehen.

EuropaTrad bietet auch Beratungs- und Ausführungsleistungen für die Vorbereitung und das Management von Dokumenten und Dateien (im Folgenden als „Dokumentenvorbereitung und DTP“ bezeichnet) an, für die zusätzliche Kosten anfallen, die nicht in den Übersetzungsleistungen enthalten sind.
Diese Dokumentenvorbereitungs- und DTP-Leistungen umfassen alle Beratungsleistungen, Vorbereitungen und Formatierungen von Dateien, Prospekten, Broschüren, Artikeln, Plänen, Schaltplänen, digitalen Inhalten, Betriebsanleitungen.

2. AUFTRÄGE

Annahme von Aufträgen:

Die Beauftragung von Übersetzungs- und/oder Dokumentenvorbereitungs- und DTP-Leistungen, einschließlich des Preises, erfolgt

– Entweder durch die Zusendung einer E-Mail seitens des Kunden an EuropaTrad auf Grundlage der mit EuropaTrad im Rahmenvertrag zwischen den Parteien vereinbarten Verfahren oder durch die Anforderung eines Angebots (im Folgenden als „Angebot“ bezeichnet).

– Oder durch Online-Validierung im individuellen Namenskonto des Kunden, das auf dem Kundenportal von EuropaTrad verfügbar ist.

– Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzungs- und/oder Dokumentvorbereitungs- und DTP-Leistungen per E-Mail auf Grundlage der im Rahmenvertrag festgelegten Verfahren beauftragt, gilt der Auftrag als endgültig, sobald der Kunde die E-Mail an EuropaTrad absendet.

– Für den Fall, dass der Kunde die Erstellung eines Angebots bei EuropaTrad anfordert, gilt der Auftrag als endgültig, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt hat.
Die Gültigkeitsdauer des Angebots beträgt 1 (einen) Monat.
Alternativ gilt der Auftrag in dem Fall, dass das Angebot dem Kunden in seinem persönlichen und namentlich gekennzeichneten Konto auf dem Kundenportal von EuropaTrad zur Verfügung gestellt wird, als verbindlich, sobald die Schaltfläche „Order“ (Beauftragen) ausgewählt und zweimal hintereinander vom Kunden angeklickt wurde.

Auftragsänderung:

Ohne die Zustimmung von EuropaTrad dürfen vom Kunden keine Änderungen am Auftrag vorgenommen werden.
Im Falle der Änderung eines Auftrags durch den Kunden behält sich EuropaTrad das Recht vor, den im Angebot eingetragenen oder gemäß dem von den Parteien unterzeichneten Rahmenvertrag festgelegten Auftragsbetrag zu ändern.
Jede Änderung eines Auftrags muss zwischen den Parteien schriftlich einschließlich per E-Mail vereinbart werden.

Stornierung eines Auftrags:

Ohne die Zustimmung von EuropaTrad kann ein Auftrag nicht storniert werden.
Im Falle der Stornierung eines Auftrags für eine Übersetzungsleistung und/oder Dokumentenvorbereitung und DTP werden dem Kunden alle bereits von EuropaTrad geleisteten Arbeiten in Rechnung gestellt.

3. LIEFERUNG

Die Lieferung der übersetzten Dokumente erfolgt per Post oder auf elektronischem Wege (E-Mail, EuropaTrad Kundenportal oder FTP).
Die Lieferfristen werden im Angebot angegeben oder werden bei einem Auftrag auf Rahmenvertragsbasis per E-Mail mitgeteilt.

EuropaTrad haftet in keinem Fall für Lieferverzögerungen, die EuropaTrad nicht zuzurechnen sind, insbesondere infolge von Änderungen, die der Kunde verlangt hat, und/oder infolge von unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen, die EuropaTrad mitgeteilt wurden.

4. PREIS

Die Übersetzungs-, Dateivorbereitungs- und DTP-Leistungen werden zu dem im Angebot angegebenen Preis zuzüglich Steuern oder gemäß der Preisliste erbracht, die in dem von den Parteien unterzeichneten Rahmenvertrag genannt wird.
Für dringende oder an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder nachts erbrachte Leistungen kann EuropaTrad einen Zuschlag erheben.
Erhöhte Preise werden im Angebot oder in einer E-Mail an den Kunden angegeben und müssen vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

Wird eine fällige Rechnung nicht vollständig bezahlt, nachdem eine Mahnung innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden ohne Wirkung geblieben ist, behält sich EuropaTrad das Recht vor, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Preises einzustellen.

5. KONFORMITÄT

Der Kunde verfügt über eine Frist von 1 (einem) Monat ab dem Datum des Erhalts einer Übersetzung, um die Übersetzungs- und DTP-Leistungen zu überprüfen.
Beschwerden werden nur dann entgegengenommen, wenn sie EuropaTrad schriftlich zugestellt werden.
Beschwerden müssen die Originaldokumente und die beanstandeten Übersetzungen beigefügt werden.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übersetzung als vom Kunden angenommen, und EuropaTrad kann nicht haftbar gemacht werden.

In keinem Fall können Mängel in einem Teil der Übersetzung die gesamte Leistung in Frage stellen, wobei sich EuropaTrad das Recht vorbehält, Berichtigungen vorzunehmen.

EuropaTrad ist in keinem Fall für die Übersetzung verantwortlich, wenn das DTP und die endgültigen Vorbereitungen eines Dokuments oder eines digitalen Inhalts vom Kunden oder von einem anderen Dritten als EuropaTrad durchgeführt werden.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

EuropaTrad bleibt Eigentümer der Übersetzung bis zur vollständigen und tatsächlichen Zahlung des Preises in Haupt- und Nebenbeträgen, gefolgt von der Einziehung der entsprechenden Beträge, auch im Falle der Gewährung eines Zahlungsaufschubs.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kann EuropaTrad die Übersetzung zurückfordern.

7. GEISTIGES EIGENTUM

Der Kunde ermächtigt EuropaTrad, den von diesem Kunden übermittelten Text und/oder den produzierten Text als Arbeitsinstrument insbesondere zur Erstellung von Lexika zu verwenden.

EuropaTrad behält das Eigentum an den Übersetzungsspeichern, die es bei der Anfertigung der Übersetzungen erstellt hat.
Der Kunde ist darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass EuropaTrad diese Übersetzungsspeicher für jede neue Übersetzung des genannten Kunden wiederverwendet, um die Effizienz zu steigern und die Preise für Übersetzungs- und/oder DTP-Leistungen zu senken, wie in dem von den Parteien unterzeichneten Angebot oder Rahmenvertrag angegeben.
EuropaTrad verpflichtet sich, den Speicher des genannten Kunden nicht für einen anderen Kunden zu verwenden.

Bevor der Kunde EuropaTrad ein Dokument zur Übersetzung übersendet, muss er sicherstellen, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt und garantiert, dass er der Autor des Originaldokuments ist oder vom Inhaber der Rechte an dem Dokument die Genehmigung zur Übersetzung erhalten hat.
EuropaTrad haftet in keinem Fall für die gesamte oder teilweise Verletzung von geistigen Eigentumsrechten oder anderen Rechten Dritter durch die Übergabe der zu übersetzenden Dokumente durch den Kunden an EuropaTrad.

II. DOLMETSCHDIENSTLEISTUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Unter Dolmetschdienstleistungen sind alle Dienstleistungen zu verstehen, die von einem von EuropaTrad ausgewählten Dolmetscher erbracht werden, um vom Kunden angeforderte mündliche Übersetzungen in Echtzeit zu erstellen.

2. AUFTRÄGE

Annahme von Aufträgen:

Die Beauftragung von Dolmetschdienstleistungen, einschließlich ihres Preises, erfolgt dadurch, dass der Kunde EuropaTrad eine E-Mail auf Grundlage der im Rahmenvertrag vereinbarten Verfahren oder eine Angebotsanfrage (im Folgenden als „Angebot“ bezeichnet) an EuropaTrad sendet.

– Für den Fall, dass der Kunde die Dolmetschdienstleistungen per E-Mail auf Grundlage der im Rahmenvertrag festgelegten Verfahren beauftragt, gilt der Auftrag als endgültig, sobald der Kunde diese E-Mail an EuropaTrad absendet.

– Für den Fall, dass der Kunde die Erstellung eines Angebots bei EuropaTrad anfordert, gilt der Auftrag als endgültig, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt hat.
Die Gültigkeitsdauer des Angebots beträgt 1 (einen) Monat unter dem Vorbehalt, dass der Dolmetscher am Tag der Bestätigung des Angebots durch den Kunden nicht verfügbar ist, wofür EuropaTrad nicht haftbar gemacht werden kann.

Auftragsänderung:

Ohne die Zustimmung von EuropaTrad dürfen vom Kunden keine Änderungen am Auftrag vorgenommen werden.
Im Falle der Änderung eines Auftrags durch den Kunden behält sich EuropaTrad das Recht vor, den im Angebot eingetragenen oder gemäß dem von den Parteien unterzeichneten Rahmenvertrag festgelegten Auftragsbetrag zu ändern.
Jede Änderung eines Auftrags muss zwischen den Parteien schriftlich einschließlich per E-Mail vereinbart werden.

Stornierung eines Auftrags:

Ohne die Zustimmung von EuropaTrad kann ein Auftrag nicht storniert werden.
Im Falle der Stornierung des Auftrags für eine Dolmetschdienstleistung durch den Kunden verpflichtet sich dieser zur Zahlung:

– von 25 % des im Angebot angegebenen Preises oder des nach den Verfahren des Rahmenvertrags ermittelten Preises, wenn die Dolmetschdienstleistung zwischen 2 Monaten und 2 Wochen vor dem geplanten Termin für die Dolmetschdienstleistung storniert wird.

– von 50 % des im Angebot angegebenen Preises oder des nach den Verfahren des Rahmenvertrags ermittelten Preises, wenn die Dolmetschdienstleistung zwischen 2 Wochen und 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem geplanten Termin für die Dolmetschdienstleistung storniert wird.

– von 100 % des im Angebot angegebenen Preises oder des nach den Verfahren des Rahmenvertrags ermittelten Preises, wenn die Dolmetschdienstleistung weniger als 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem geplanten Termin für die Dolmetschdienstleistung storniert wird.

3. PREIS

Die Dolmetschdienstleistungen werden zu dem im Angebot angegebenen Preis zuzüglich Steuern erbracht oder auf Grundlage des von den Parteien unterzeichneten und per E-Mail bestätigten Rahmenvertrags berechnet.
Die Preise verstehen sich als Pauschalpreise pro Tag oder halben Tag, je nach den von den verfügbaren Dolmetschern geforderten Zahlungsbedingungen.

Alle Aufenthalts- und Reisekosten des Dolmetschers werden vom Kunden zu den tatsächlichen Kosten übernommen.
EuropaTrad verpflichtet sich, dem Kunden bei der Erstellung des Angebots oder per E-Mail eine Schätzung der Aufenthalts- und Reisekosten des Dolmetschers mitzuteilen.

Dennoch haftet EuropaTrad in keinem Fall für den geschätzten Preis, dessen endgültiger Betrag abweichen kann.

III. ALLGEMEINE, FÜR ALLE LEISTUNGEN GELTENDE BESTIMMUNGEN

1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

EuropaTrad sendet dem Kunden am Ende der Leistungserbringung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EuropaTrad können die Leistungen Dritten in Rechnung gestellt werden, die vom Kunden benannt werden und für deren Zahlung der Kunde bürgt. Dies trifft insbesondere auf Kunden des Kunden zu.
Bei Nichtzahlung der von dem genannten Dritten geschuldeten Beträge bleibt der Kunde für alle EuropaTrad im Zusammenhang mit den Leistungen geschuldeten Beträge und alle sich daraus ergebenden Folgen haftbar.
EuropaTrad kann dem Kunden auch eine Rechnung stellen, wenn der von ihm benannte Dritte eine Rechnung nicht bezahlt.

Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, versteht sich jede Rechnung ohne Abzug und ist bei Rechnungserhalt zu begleichen.
Die Zahlung muss per Banküberweisung erfolgen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

EuropaTrad behält sich das Recht vor, von jedem neuen Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Betrags des Auftrags zu verlangen.
EuropaTrad wird die Verpflichtung zur Leistung dieser Anzahlung im Angebot und in den mit dem Kunden ausgetauschten E-Mails angeben.

Bei verspäteter Zahlung nach dem vereinbarten Zeitpunkt werden alle geschuldeten Beträge, auch die noch nicht fälligen, ohne vorherige Mahnung sofort fällig.
Die geschuldeten Beträge werden außerdem um Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3) geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhöht.
Der Kunde, der sich in Zahlungsverzug befindet, schuldet EuropaTrad außerdem von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten, die zum Zeitpunkt der vorliegenden Geschäftsbedingungen per Dekret auf vierzig (40) Euro festgelegt ist.

2. GEHEIMHALTUNG

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu einer allgemeinen Geheimhaltungspflicht, die sich auf alle schriftlichen oder mündlichen Elemente bezieht, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen ausgetauscht werden, wie insbesondere Dokumente auf jeglichem Träger, E-Mails und Informationen, die im Laufe von Telefongesprächen ausgetauscht werden, Informationen kommerzieller und finanzieller Art, aber auch Elemente, die sich auf die Arbeitsmethoden und die Organisation jeder der Parteien beziehen.
Die Parteien erkennen an, dass alle Elemente im Zusammenhang mit der Leistung, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen beauftragt wird, als vertraulich angesehen werden.
Die Parteien dürfen sie weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei an Dritte weitergeben oder zu anderen Zwecken als denen, für die sie ihr übergeben wurden, verwenden.
Es wird vereinbart, dass EuropaTrad die Möglichkeit freisteht, in einem Geschäftsszenario und als Geschäftsreferenz das Bestehen des Vertrages, die allgemeinen Merkmale der erbrachten Leistung sowie den Namen des Kunden zu nennen und/oder zu formalisieren.

3. HAFTUNG

EuropaTrad bemüht sich nach besten Kräften, die vom Kunden bereitgestellten Informationselemente zu berücksichtigen und in die Übersetzung einzubeziehen, und übernimmt keine Haftung für Unstimmigkeiten oder Unklarheiten im Ausgangstext.

Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde, EuropaTrad alle zu übersetzenden Texte und alle für die Übersetzung erforderlichen technischen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Er verpflichtet sich, auf alle von EuropaTrad angeforderten, für die Übersetzung relevanten Informationen zu antworten.

Die Gesamthaftung von EuropaTrad für alle Ansprüche, Haftungen oder Kosten, gleich welcher Art, ist auf den Betrag des strittigen Auftrags beschränkt.
EuropaTrad haftet nicht für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen und die von jeglicher Schadensersatzforderung ausgeschlossen sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Umsatzverluste, Betriebsverluste, geschäftlichen Schaden, entgangene Gewinne oder Ansprüche, die von Dritten jeglicher Art gegen den Kunden geltend gemacht werden.

Die Parteien erkennen an, dass die Bestimmungen dieser Klausel für ihren Willen, diesen Vertrag abzuschließen, maßgeblich sind und dass der vereinbarte Preis die Risikoverteilung zwischen den Parteien und die daraus resultierende Haftungsbeschränkung widerspiegelt.

4. BEZIEHUNG ZU DEN DIENSTLEISTERN

EuropaTrad ist der einzige Ansprechpartner des Kunden für alle Fragen im Zusammenhang mit den Bedingungen der Leistungserbringung.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, darf der Kunde im Rahmen seiner Treuepflicht während der gesamten Dauer der Erbringung der Dienstleistungen und sechs Monate nach Abschluss der Dienstleistungen weder direkt noch indirekt mit einem Partner von EuropaTrad, insbesondere mit Übersetzern und/oder Dolmetschern, über Übersetzungs- und/oder Dolmetschdienstleistungen verhandeln und/oder Verträge abschließen.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung schuldet der Kunde EuropaTrad ungeachtet etwaiger Schadensersatzansprüche einen Betrag in Höhe der Summe der in den letzten 6 (sechs) Monaten vom Kunden an EuropaTrad vergebenen Aufträge, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 10.000 (zehntausend) Euro.

5. KÜNDIGUNG

Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die ihn betreffenden Verpflichtungen, der nicht innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen ab dem Einschreiben mit Rückschein, in dem die Verstöße mitgeteilt werden, behoben wird, behält sich EuropaTrad das Recht vor, den Auftrag von Rechts wegen zu kündigen, unbeschadet der Schadensersatzansprüche, die die Parteien geltend machen könnten.

6. HÖHERE GEWALT

EuropaTrad kann nicht haftbar gemacht werden für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags, die entweder auf den Kunden oder auf das unüberwindbare und unvorhersehbare Handeln eines Dritten oder auf höhere Gewalt jedweder Art zurückzuführen ist, wie insbesondere Verzögerungen bei der Beförderung durch Kommunikationsnetze oder andere postalische Mittel oder Beförderungsmittel auf dem Landwege.

7. ANWENDBARES RECHT UND STREITFÄLLE

Die vorliegenden AGB sowie die von ihnen geregelten Leistungen unterliegen unter Ausschluss jeglichen anderen Rechts dem französischen Recht.

Im Falle einer Übersetzung der vorliegenden AGB in eine andere Sprache ist nur die französische Version maßgeblich.

Alle Streitigkeiten bezüglich der vorliegenden AGB und insbesondere ihrer Anwendung, Auslegung, Ausführung und der Zahlung des Preises werden unter Ausschluss jeder anderen Gerichtsbarkeit vor dem Handelsgericht Lyon verhandelt, auch im Falle mehrerer Beklagter oder einer Streitverkündung, unabhängig vom Ort des Auftrags, der Lieferung, der Zahlung und der Zahlungsweise.
Der Gerichtsstand ist allgemein und gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptklage, eine Zwischenklage, ein Verfahren in der Sache oder eine einstweilige Verfügung handelt.