Allgemeine Einkaufsbedingungen - AEB

1. GELTUNGSBEREICH - GEGENSTAND

  1. GEGENSTAND

Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend als „AEB“ bezeichnet) haben zum Ziel, die Bedingungen des Einkaufs von Sprach-, Übersetzungs-, Dolmetsch-, Layout- (DTP), grafischer Anpassungs-, Untertitelungs- und Synchronisationsdienstleistungen (nachfolgend als „Dienstleistungen“ bezeichnet) durch EUROPATRAD bei spezialisierten Dienstleistern (nachfolgend als „Dienstleister“ bezeichnet) zu definieren.

Die vorliegenden AEB gelten für alle Aufträge, die EUROPATRAD bei seinen Dienstleistern zur Erbringung der Dienstleistungen erteilt.
Durch die Annahme eines Auftrags von EUROPATRAD akzeptiert der Dienstleister die vorliegenden AEB.
Der Dienstleister verzichtet darauf, sich auf Vertragsdokumente jeglicher Art zu berufen, die nicht ausdrücklich von den Parteien akzeptiert wurden und die einer der Klauseln dieser Bedingungen widersprechen.

2. AUFTRÄGE

2.1 Für jede von EUROPATRAD beim Auftragnehmer angeforderte Erbringung einer Dienstleistung wird ein Auftrag erteilt.

Aufträge werden schriftlich an den Dienstleister gerichtet, indem entweder ein Auftragsschein von EUROPATRAD oder ein über das Online-Verwaltungssystem (Vendor-Portal) übermittelter Auftrag oder, falls dies nicht möglich ist, eine elektronische Nachricht, die einem Auftrag gleichkommt, versandt wird.
Jeder Auftrag enthält eine Referenznummer sowie alle Einzelheiten zur von EUROPATRAD angeforderten Dienstleistung und ist das Referenzdokument für die Ausführung der Dienstleistungen.
Jeder Auftrag ist endgültig, nachdem EUROPATRAD eine Bestätigung des Auftragseingangs vom Dienstleister ohne Änderungen oder Vorbehalte innerhalb einer Frist von höchstens 12 (zwölf) Stunden ab dem Versand des Auftrags durch EUROPATRAD an den Dienstleister erhalten hat.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftrag storniert, wenn EUROPATRAD keine Empfangsbestätigung erhält.

2.2 . Jede wie auch immer geartete Änderung des Auftrags, die sich insbesondere auf den Gegenstand, die Spezifikationen, die Menge oder die Frist für die Erbringung der Dienstleistungen bezieht, ist für die Parteien nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2.3. Jeder Auftrag kann jederzeit von EUROPATRAD mit allen Mitteln, insbesondere per E-Mail, vor Erhalt der Auftragsbestätigung des Dienstleisters storniert werden, ohne dass der Dienstleister Anspruch auf Entschädigung, Schadensersatz oder Zinsen jeglicher Art hat.

III. 3. ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

Übersetzungs- und Post-Editing-Dienstleistungen

Umfasst die Nachbearbeitung oder Übersetzung und die Übergabe des/der fertigen Übersetzungsdokumente(s) an EUROPATRAD durch den Dienstleister unter den im Auftrag festgelegten Bedingungen.

Der Dienstleister verpflichtet sich durch die Annahme eines Auftrags von EUROPATRAD dazu:

  • Die mit EUROPATRAD vereinbarten Fristen für die Ausführung des Auftrags einzuhalten.
  • Eine einwandfreie Qualität zu gewährleisten und die im Folgenden definierten Garantien zu geben.
  • Über die technischen Fähigkeiten und ausreichenden Mittel zu verfügen, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten (wie in ISO 18587 für Post-Editing und ISO17100 für Übersetzungsdienstleistungen definiert).
  • Von EUROPATRAD alle zusätzlichen Informationen anzufordern, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind.
  • Die mit EUROPATRAD vereinbarten Preise einzuhalten.
  • Die ihr/ihm übermittelten Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Im Falle einer Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister haftet dieser vollständig für alle direkten oder indirekten Schäden, auf die EUROPATRAD aufgrund dieser Verzögerung Anspruch erheben könnte, insbesondere Schäden, die den Kunden von EUROPATRAD entstehen.
Darüber hinaus behält sich EUROPATRAD das Recht vor, Verzugsstrafen in Höhe von 15 % des Auftragswerts pro Verzugstag zu erheben, den besagten Auftrag zu stornieren oder vom Dienstleister die Zahlung von Schadensersatz zu verlangen, um den erlittenen Schaden zu beheben.
Die Verzugsstrafen werden ohne vorherige Mahnung auf die festgestellte Differenz zwischen den Ablaufdaten der vertraglichen Fristen und den tatsächlichen Ausführungsdaten angewandt.

Für Übersetzungsdienstleistungen, die sich ausdrücklich von Post-Editing-Dienstleistungen unterscheiden, verpflichtet sich der Dienstleister, keine Übersetzungsmaschinen zu verwenden, einschließlich der in CAT-Software (wie Trados, MemoQ) verfügbaren Maschinen, sofern EUROPATRAD nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Für Post-Editing-Dienstleistungen verpflichtet sich der Dienstleister, ausschließlich Vorübersetzungen zu verwenden, die aus den von EUROPATRAD ausgewählten und verwendeten Maschinen für maschinelle Übersetzungen stammen.
Die Verwendung anderer Übersetzungsmaschinen, direkt oder indirekt über Erweiterungen der CAT-Software, ist untersagt, sofern EUROPATRAD nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Die Dienstleistungen können entweder unter Verwendung der Software für computergestützte Übersetzung (CAT) des Dienstleisters oder durch Zugriff auf die von EUROPATRAD zur Verfügung gestellten Online-Systeme mit einem namentlichen und gesicherten Zugang erbracht werden.
Der Dienstleister verpflichtet sich, die von EUROPATRAD ausgewählte Methode unter Ausschluss aller anderen Übersetzungstools zu verwenden.

Layout- (DTP), grafische Anpassungs-, Redaktions-, Untertitelungs- und Synchronisationsdienstleistungen

Umfasst die Dienstleistungen Layout (DTP), grafische Anpassung, Anpassung und Abfassung von Texten in allen Sprachen, Untertitelung und Synchronisation, die EUROPATRAD unter den im Auftrag festgelegten Bedingungen vom Dienstleister erbracht werden.

Der Dienstleister verpflichtet sich durch die Annahme eines Auftrags von EUROPATRAD dazu:

  • Die mit EUROPATRAD vereinbarten Fristen für die Ausführung des Auftrags einzuhalten.
  • Eine einwandfreie Qualität zu gewährleisten und die im Folgenden definierten Garantien zu geben.
  • Von EUROPATRAD alle zusätzlichen Informationen anzufordern, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind.
  • Die mit EUROPATRAD vereinbarten Preise einzuhalten.
  • Die ihr/ihm übermittelten Informationen streng vertraulich zu behandeln.
  • Nur Tools (einschließlich SAAS-Online-Dienste) zu verwenden, die die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten gewährleisten.
  • Im Falle einer Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister haftet dieser vollständig für alle direkten oder indirekten Schäden, auf die EUROPATRAD aufgrund dieser Verzögerung Anspruch erheben könnte, insbesondere Schäden, die den Kunden von EUROPATRAD entstehen.
    Darüber hinaus behält sich EUROPATRAD das Recht vor, Verzugsstrafen in Höhe von 15 % des Auftragswerts pro Verzugstag zu erheben, den besagten Auftrag zu stornieren oder vom Dienstleister die Zahlung von Schadensersatz zu verlangen, um den erlittenen Schaden zu beheben.
    Die Verzugsstrafen werden ohne vorherige Mahnung auf die festgestellte Differenz zwischen den Ablaufdaten der vertraglichen Fristen und den tatsächlichen Ausführungsdaten angewandt.

    Dolmetschdienstleistungen

    Diese Dienstleistungen umfassen die vollständige Durchführung des Dolmetschauftrags durch den Dienstleister beim Kunden von EUROPATRAD oder aus der Ferne unter den im Auftrag festgelegten Bedingungen.

    Besonderheiten bezüglich der Kosten für Transport, Unterkunft, Verpflegung und Anreise sind im Vorfeld des Auftrags zu regeln.
    Sie werden zu den tatsächlichen Kosten oder pauschal (je nach Auftragsschein) gegen Vorlage von Belegen erstattet.
    Ausgaben ohne Beleg werden nicht erstattet.
    Die Rechnung des Dolmetschers sowie die Belege für die Rückerstattung sind EUROPATRAD innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Auftrags zu übermitteln (digitale Kopie per E-Mail an EUROPATRAD).

    Das Datum, die Uhrzeit und die Bedingungen der Erbringung der Dienstleistungen sind in dem von EUROPATRAD erteilten Auftrag angegeben und stellen verbindliche Informationen dar.
    Der Dienstleister verpflichtet sich, EUROPATRAD unverzüglich über jedes Ereignis zu informieren, das zu einer Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen führen könnte, und alles zu tun, um Abhilfe zu schaffen, ohne dass diese Vorkehrungen den Dienstleister von seiner Verantwortung und seiner Verpflichtung entbinden kann, die Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen.

IV. EMPFANG - KONFORMITÄT

Die Dienstleistungen müssen den im Auftrag (Anweisungen) von EUROPATRAD angegebenen Spezifikationen und den üblichen Qualitätskriterien entsprechen.
Der Dienstleister unterliegt einer Ergebnisverpflichtung in Bezug auf die Übergabe der Ergebnisse der Übersetzungs-, Layout- (DTP), grafischen Anpassungs-, Untertitelungs- und Synchronisationsdienstleistungen und die Einhaltung des Zeitplans.

Dienstleistungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden als nicht konform angesehen, und können von EUROPATRAD innerhalb von sechs (6) Monaten nach Erbringung der Dienstleistungen beim Dienstleister beanstandet werden.

Die Aufträge sind über das Partnerportal von EUROPATRAD oder an die Adresse realisation@europatrad.eu zu liefern.

V. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise der Dienstleistungen, die in dem von EUROPATRAD erteilten Auftrag aufgeführt sind, sind fest, endgültig, nicht revidierbar und verstehen sich inklusive aller Steuern.
Wenn der Dienstleister einen Rahmenvertrag mit EUROPATRAD unterzeichnet hat, werden die im Auftrag angegebenen Preise in Anwendung der in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Bestimmungen berechnet.

Die Rechnungen werden nach Erbringung der Dienstleistungen ausgestellt und innerhalb von 30 (dreißig) Tagen zum Monatsende per Banküberweisung bezahlt.
Die zusammenfassenden Rechnungen (eine pro Monat) müssen alle Angaben enthalten, die eine Identifizierung der bestellten Dienstleistung(en) ermöglichen, wie z. B. die Referenznummer des Auftrags und den Preis.
Die Rechnungen gehen an die Rechnungsadresse von EUROPATRAD facture@europatrad.eu. Unvollständige Rechnungen werden zurückgeschickt. Rechnungen können auch im persönlichen Bereich des Dienstleisters über das Partnerportal gespeichert und bearbeitet werden. In diesem Fall ist eine Versendung der Rechnung per E-Mail nicht notwendig.

VI. GARANTIEN

Der Übersetzungsdienstleister garantiert EUROPATRAD die Qualität seiner Sprachdienstleistung, indem er Kontrollen durchführt, insbesondere das Lektorieren der Übersetzungs- oder Post-Editing-Dienstleistung, indem er sie mit ihrer Quelle vergleicht, auf Fehler in Zahlen, Eigennamen und auf Auslassungen prüft und das übersetzte Dokument orthografisch korrigiert.
Der Dienstleister prüft, ob die erbrachten Dienstleistungen den im Auftrag angegebenen Spezifikationen entsprechen.
Das Layout muss dem des Quelldokuments entsprechen.

Er garantiert auch, dass die Dienstleistungen frei von Widersprüchen, Grammatik- oder Interpunktionsfehlern sind, die sie für ihre Verwendung und/oder ihren Zweck ungeeignet machen würden.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Garantien verpflichtet sich der Dienstleister nach Wahl von EUROPATRAD, die Dienstleistung erneut zu erbringen, ohne dass EUROPATRAD zusätzliche Kosten entstehen, oder den Preis für die als nicht konform erachtete Dienstleistung zu erstatten.
Diese Entschädigungen sind kumulierbar, und ihre Anwendung lässt mögliche Schadensersatzansprüche, die EUROPATRAD als Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden geltend machen kann, unberührt.

VII. HAFTUNG

Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Folgen aller direkten, materiellen oder immateriellen Schäden zu tragen, die der Dienstleister oder einer seiner Subunternehmer EUROPATRAD sowie allen Dritten wie etwa den Kunden von EUROPATRAD zugefügt hat oder die ihr Eigentum anlässlich der Ausführung der Dienstleistung oder aufgrund einer Unterlassung, einer Unzulänglichkeit oder eines Fehlers des Dienstleisters bei der Ausführung der Dienstleistung erleiden könnte.

VII. EIGENTUMSÜBERTRAGUNG - GEISTIGES EIGENTUM

Die Eigentumsübertragung der Dokumente, die Gegenstand der vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen sind, erfolgt bei Lieferung dieser Dokumente und nach Bestätigung durch EUROPATRAD, dass diese Dokumente den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen und den üblichen Qualitätskriterien entsprechen.

Der Dienstleister überträgt EUROPATRAD mit allen Garantien die vermögensrechtlichen Urheberrechte an den Ergebnissen der erbrachten Dienstleistungen und überträgt EUROPATRAD exklusiv alle Rechte zur Nutzung, Darstellung, Vervielfältigung auf allen Trägern, Vermarktung und Verwendung der Ergebnisse der Dienstleistungen.

Die Rechte werden gemäß den Bestimmungen des Code de la Propriété Intellectuelle (Gesetz über geistiges Eigentum) für die ganze Welt und für die Dauer des Urheberrechtsschutzes abgetreten.

Der Dienstleister garantiert EUROPATRAD die friedliche Nutzung der Elemente, die dem Dienstleister zur Ausführung eines Auftrags übergeben wurden, und schützt ihn in diesem Zusammenhang im Voraus gegen alle Ansprüche, gleich welcher Art, die von einem Dritten erhoben werden.

Im Falle einer Aufzeichnung der Dienstleistungen genehmigt der Dienstleister die weltweite Nutzung seiner Stimme für 10 Jahre.

IX. OUTSOURCING

Der Dienstleister darf die Erbringung der Dienstleistungen unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EUROPATRAD weitervergeben.
Der Dienstleister unterwirft seinen Unterdienstleister vor der Ausführung der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EUROPATRAD unter Androhung der Stornierung des Auftrags.
Falls EUROPATRAD den Dienstleister ermächtigt, den Auftrag ganz oder teilweise an Unterdienstleister zu vergeben, bleibt der Dienstleister gegenüber EUROPATRAD für die möglichen Folgen wie insbesondere Reklamationen seitens der Kunden von EUROPATRAD voll verantwortlich.

X. VERTRAULICHKEIT

Alle Informationen, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Träger, die EUROPATRAD dem Dienstleister mitteilt oder zu denen der Dienstleister im Rahmen der Ausführung eines Auftrags Zugang hat, insbesondere die im Auftrag angegebenen Spezifikationen oder die Übersetzungsentwürfe in Bezug auf die Ausführung der Dienstleistungen sowie alle Geschäftsunterlagen oder alle Elemente in Bezug auf die Funktionsweise der Tätigkeit von EUROPATRAD oder seiner Kunden, sind vom Dienstleister als streng vertraulich zu betrachten (nachstehend „vertrauliche Informationen“ genannt).

Zu den Vertraulichen Informationen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden:

  • Alle Informationen über EUROPATRAD oder seine Kunden, insbesondere alle Informationen technischer, kommerzieller, finanzieller, administrativer, organisatorischer Art, die sich auf Know-how, Methoden, Kunden und/oder Märkte beziehen.
  • Alle Informationen, die EUROPATRAD, auf welchem Wege auch immer, im Rahmen der Dienstleistungsausführung oder einer Vereinbarung, die deren Folge oder Nebenvereinbarung ist, insbesondere Unterlagen, technische Spezifikationen und/oder Entwürfe, austauschen könnte.

Der Dienstleister verpflichtet sich persönlich und für alle Personen, für die er verantwortlich ist, insbesondere seine Mitarbeiter, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen der Dienstleistungsausführung erhält oder sammelt, während der gesamten Dauer der

Erbringung der Dienstleistungen und für 10 (zehn) Jahre nach Ablauf der Leistungen nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Nutzung von Online- und Offline-Diensten, Software, Plattformen oder maschinelle Übersetzungsanwendungen, die die Vertraulichkeit und Vernichtung von Daten nicht garantieren, ist strengstens untersagt, mit Ausnahme der von EUROPATRAD zur Verfügung gestellten Dienste und vorbehaltlich der ausdrücklichen und expliziten Genehmigung von EUROPATRAD.

Vertrauliche Informationen sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von EUROPATRAD und/oder seiner Kunden.
Der Dienstleister darf ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von EUROPATRAD keine Kopie der vertraulichen Informationen behalten oder Dritten zugänglich machen und verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Zugangs zu ergreifen, damit Dritte keinen Zugang zu den Vertraulichen Informationen haben, so als ob es sich um vertrauliche Informationen über sein eigenes Unternehmen handeln würde.

Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung, aus welchem Grund auch immer, muss der Dienstleister bei erster Aufforderung von EUROPATRAD alle Dokumente, Lieferungen, Handelslisten, Werke, Computerdateien und Materialien, die EUROPATRAD oder seinen Kunden gehören und die vertrauliche Informationen enthalten, zurückgeben.

Darüber hinaus darf er ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von EUROPATRAD keine Kopien der Vertraulichen Informationen, von denen er im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung Kenntnis erlangt hat, behalten oder sie Dritten in irgendeiner Form (Papier, elektronisch usw.) mitteilen.

Jeder Verstoß des Dienstleisters gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung würde EUROPATRAD ernsthaft schaden.
Der Dienstleister haftet gegenüber EUROPATRAD und seinen Kunden von Rechts wegen für Verstöße gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung und verpflichtet sich, sie für alle Folgen eines solchen Verstoßes zu entschädigen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit ist eine wesentliche Verpflichtung dieser AEB.
Der Verstoß dagegen kann insbesondere zur Kündigung der vorliegenden Vereinbarung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Darüber hinaus führt jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht dazu, dass der Dienstleister von Rechts wegen und ohne Formalitäten eine pauschale und nicht befreiende Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zahlen muss.

Diese Sanktionen sind kumulierbar, und ihre Anwendung lässt mögliche Schadensersatzansprüche, die EUROPATRAD als Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden geltend machen kann, unberührt.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die vorsätzliche Offenbarung einer geheimen Information durch eine Person, die beruflich damit betraut ist, gemäß Artikel 226-13 des französischen Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt werden kann.

XI. WETTBEWERBSKLAUSEL

Der Dienstleister darf während der gesamten Dauer der Ausführung von Aufträgen sowie ein (1) Jahr nach Abschluss der Ausführung von Dienstleistungen im Rahmen von Aufträgen aus keinem Grund Übersetzungs- und/oder Dolmetschdienstleistungen als Haupt- oder Nebentätigkeit direkt oder indirekt bei den betreffenden Kunden von EUROPATRAD erbringen.

XII. ABWERBEVERBOTSKLAUSEL

Dem Dienstleister ist es ausdrücklich untersagt, einen Mitarbeiter von EUROPATRAD direkt oder indirekt anzuwerben oder mit der Aussicht auf eine Anstellung zu umwerben.
Dieses Verbot gilt für die gesamte Dauer der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien und für die 6 (sechs) Monate nach deren Beendigung, aus welchem Grund auch immer.
Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung verpflichtet den Dienstleister dazu, EUROPATRAD unverzüglich eine Summe zu zahlen, die dem 12 (zwölf)fachen des letzten Bruttomonatsgehalts des betreffenden Mitarbeiters entspricht.

XIII. HÖHERE GEWALT

Im Falle höherer Gewalt, die vom Dienstleister zur Rechtfertigung einer Nichterfüllung oder einer verspäteten Erfüllung geltend gemacht wird, verpflichtet sich der Dienstleister, EUROPATRAD per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail-Nachricht mit Empfangsbestätigung zu benachrichtigen, sobald das Ereignis höherer Gewalt und die Behinderung seiner Verpflichtungen festgestellt wurden.
Diese Klausel hindert EUROPATRAD in keinem Fall daran, seine Rechte und Pflichten geltend zu machen und die geschuldete Entschädigung für erlittene Schäden jeglicher Art zu fordern.

XIV. VERSICHERUNGEN

Der Dienstleister wird dringend aufgefordert, eine Berufshaftpflichtversicherung oder die erforderlichen Versicherungspolicen abzuschließen, welche die sich aus dem Vertrag ergebenden Risiken und Verantwortlichkeiten abdecken, und während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Im Falle eines Versagens der Dienstleistung und mangels Versicherungsschutzes trägt der Dienstleister alle finanziellen Folgen dieses Versagens.

Der versicherte Dienstleister verpflichtet sich, EUROPATRAD auf erste schriftliche Anfrage von EUROPATRAD die Kopie seiner Versicherungspolicen und/oder die von seinem Versicherer auszustellende Bescheinigung zu übermitteln und von ihm auf seine Kosten eventuellen zusätzlichen Versicherungsschutz zu erhalten, falls dies von EUROPATRAD angesichts der mit der Ausführung der Dienstleistungen verbundenen Risiken vernünftigerweise für notwendig erachtet würde.

XV. KÜNDIGUNG DES AUFTRAGS

EUROPATRAD kann den Auftrag unbeschadet der Ausübung seiner anderen Rechte und ohne Haftung gegenüber dem Dienstleister kündigen, wenn:

  • Der Dienstleister eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt und seinen Mangel nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Versand eines Einschreibens mit Rückschein, in dem EUROPATRAD den betreffenden Mangel mitteilt, behebt.
  • Ein Kunde von EUROPATRAD selbst seinen bei EUROPATRAD aufgegebenen Auftrag kündigt, der Gegenstand der gesamten oder eines Teils der beim Dienstleister beauftragten Dienstleistung ist.
    Vorbehaltlich der Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen entschädigt EUROPATRAD in diesem Fall den Dienstleister für alle Kosten, die ihm bei der Ausführung der Dienstleistungen bis zur Kündigung rechtmäßig entstanden sind.
    Der Dienstleister verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Verluste zu minimieren, und muss dies in angemessener Weise begründen.
    Die Entschädigung übersteigt in keinem Fall den Betrag der Dienstleistung, die Gegenstand des von EUROPATRAD beim Dienstleister beauftragten Auftrags ist.

Im Falle der Stornierung eines Dolmetschauftrags verpflichtet sich EUROPATRAD, die Dolmetscher wie folgt zu entschädigen:

  • 25 % des im Angebot angegebenen Preises, wenn die Dolmetschdienstleistung zwischen 2 Monaten und 2 Wochen vor dem geplanten Termin für die Dolmetschdienstleistung storniert wird.
  • 50 % des im Angebot angegebenen Preises, wenn die Dolmetschdienstleistung zwischen 2 Wochen und 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem geplanten Termin für die Dolmetschdienstleistung storniert wird.
  • 100 % des im Angebot angegebenen Preises, wenn die Dolmetschdienstleistung weniger als 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem geplanten Termin für die Dolmetschdienstleistung storniert wird.

Beide Parteien können den Auftrag auch gegenseitig kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, das die Erbringung der Dienstleistungen um mehr als 30 (dreißig) Tage gegenüber dem im Auftrag angegebenen Datum verzögert.

XVI. KAMPF GEGEN SCHWARZARBEIT

Im Rahmen des Kampfes gegen Schwarzarbeit unterliegt der Dienstleister, der in Frankreich steuerpflichtig ist, in Anwendung der Artikel L. 8222-1 ff. und L.8254-1 ff. des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail) den unten definierten Verpflichtungen.

Der Dienstleister übergibt EUROPATRAD bei Auftragserteilung und alle 6 Monate, wenn die Geschäftsbeziehung zwischen EUROPATRAD und dem Dienstleister fortbesteht, in Anwendung von Artikel D. 8222-5 des französischen Arbeitsgesetzbuchs:

  • Eine Bescheinigung der URSSAF, die nicht älter als sechs Monate ist und belegt, dass die Meldepflichten im Sozialbereich erfüllt und die Sozialversicherungsbeiträge und -abgaben gezahlt wurden.
    Diese Bescheinigung muss auch die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Bemessungsgrundlage für die auf der letzten zusammenfassenden Beitragsrechnung (BRC) gemeldeten Löhne und Gehälter enthalten.
  • Eine eidesstattliche Erklärung, dass alle Steuererklärungen bei der Steuerbehörde eingereicht wurden.
  • Und entweder die Empfangsbestätigung über die Hinterlegung der Erklärung bei einem Zentrum für Unternehmensformalitäten, wenn der Dienstleister nicht verpflichtet ist, sich in das französische Handels- und Firmenregister oder das französische Handwerksregister eintragen zu lassen, oder im gegenteiligen Fall entweder einen Auszug aus dem französischen Handels- und Firmenregister (K oder K b) oder eine Identifikationskarte, die die Eintragung in das französische Handwerksregister belegt.

Falls der Dienstleister Arbeitnehmer beschäftigt, muss er EUROPATRAD außerdem eine eidesstattliche Erklärung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht und insbesondere den Artikeln L.1221-10, L. 3243-2 und R 3243-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs übermitteln.

Wenn es sich um ausländische Arbeitnehmer handelt, muss der Dienstleister EUROPATRAD außerdem bei Auftragserteilung und alle 6 Monate gemäß Artikel D.8254-2 des französischen Arbeitsgesetzbuchs eine Namensliste der ausländischen Arbeitnehmer, die er beschäftigt und die der Arbeitsgenehmigung gemäß Artikel L. 5221-2 des französischen Arbeitsgesetzbuchs unterliegen, vorlegen.
Diese Liste enthält außerdem für jeden betroffenen Arbeitnehmer das Einstellungsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Art und die laufende Nummer des Titels, der als Arbeitsgenehmigung gilt.

XVII. INTUITU PERSONAE

Der Dienstleister darf einen von EUROPATRAD erteilten Auftrag nicht ohne die schriftliche Zustimmung von EUROPATRAD abtreten und/oder übertragen, in welcher Form und aus welchem Grund auch immer, einschließlich im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse seitens des Dienstleisters.

XVIII. STREITFÄLLE - ANWENDBARES RECHT

Die vorliegenden AEB unterliegen dem französischen Recht.
Im Falle einer Übersetzung der vorliegenden AEB in eine andere Sprache ist nur die französische Version maßgeblich.

Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den vorliegenden AEB, insbesondere ihrer Anwendung, Auslegung, Ausführung oder der Zahlung des Preises entstehen, unterliegen der Zuständigkeit des Handelsgerichts Lyon, unabhängig von den Einkaufsbedingungen und der akzeptierten Zahlungsweise, auch im Falle einer Streitverkündung oder mehrerer Beklagter.